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Autorenbildjuergsiegrist

Chöre unter Generalverdacht

Aktualisiert: 31. Okt. 2020


Seit heute sind Chorproben und Konzerte von Laienchören in der ganzen Schweiz verboten. Es hat sich in den letzten Tagen abgezeichnet, dass ein derartiges Verbot realisiert werden könnte. In erster Linie geht es darum, die Freizeitaktivitäten in der Schweiz stärker zu beschränken. Die steigenden Fallzahlen beweisen es: Nur durch derartige Reglementierungen lassen sich soziale Begegnungen und somit auch weitere Ansteckungen wirksam reduzieren.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese strenge Sonderregelung im Chorbereich wirklich nötig gewesen wäre und die Beschränkung auf 15 Personen, wie sie im allgemeinen für den Kulturbereich realisiert worden ist, nicht gereicht hätte beziehungsweise fairer gewesen wäre. Auch die Frage des Chorgesangs von Jugendlichen und Jugendchören ist meiner Ansicht nach nur ungenügend geregelt. Das heisst konkret, dass es weiterhin explizit erlaubt ist, mit Schutzkonzepten im Klassenverband zu singen. Was das jedoch für Chorschulen und unabhängige Jugendchöre bedeutet, wird auf Grund der Verordnung nicht weiter geregelt. Das führt wiederum zu einem kantonalen Flickenteppich in der Umsetzung der "Beschränkung von Chorproben". Jugendchöre werden somit im Gegensatz zu Sport und Blasmusik der willkürlichen Beurteilung des Chorverbots durch die kantonalen Behörden ausgesetzt. Obwohl es bei Blasinstrumenten erwiesenermassen auch zu stärkeren Aerosolemissionen kommt, ist die Ausbildung der Jugend dort nämlich nicht von zusätzlichen Einschränkungen betroffen.

Für mich entsteht somit der Eindruck, dass Chöre unter einem Generalverdacht stehen, besonders hohe Infektionszahlen zu verursachen. Die Geschichte ist schon alt und es gab schon zu Beginn der Pandemie viele Berichte über Chöre, die nach Proben oder Konzerten starke Infektionszahlen zu verzeichnen hatten. Oft wurde anschliessend behauptet, dass dabei Schutzkonzepte konsequent eingehalten worden seien.

Ich habe in diesem Zusammenhang am Fernsehen Bilder eines Jodelmusicals, das ein sogenannter "Topspreader" gewesen sein soll, gesehen. Die Gruppe singt und tanzt ohne Masken auf der Bühne, gleichzeitig sollen laut Veranstaltern aber auch hier die Schutzkonzepte eingehalten worden sein. Natürlich gehört der choreografierte Tanz bei einem Jodelmusical zwingend dazu, es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob nicht Proben ohne Masken mit anschliessenden Beizenhocks Ansteckungsrisiken zusätzlich noch wesentlich verstärkt haben könnten.

Nach meiner bisherigen Erfahrung ist die Qualität und Einhaltung von Schutzkonzepten das A und O, um auch in Chorproben Ansteckungen wirkungsvoll zu verhindern. Mit viel Aufwand wurden dazu Untersuchungen gemacht und auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse Schutzkonzepte ausgearbeitet. Aus meinem näheren Arbeitsumfeld ist mir daher bisher keine einzige Ansteckung bekannt, die auf Grund von Chorproben aufgetreten ist, obwohl teilweise auch Personen in den Proben anwesend waren, die unwissentlich bereits mit dem Virus infiziert waren.

Aus diesen Erfahrungen lässt sich folgendes schliessen: Mit griffigen Schutzkonzepten lassen sich Ansteckungsrisiken auch im Chorbereich wesentlich reduzieren und sind wahrscheinlich nicht gefährlicher als eine tägliche Zugsfahrt im Stossverkehr. Die sogenannten "chorischen Topspreader" dürften vermutlich aus Situationen entstanden sein, in denen im Umfeld der Probe oder des Konzerts den Schutzkonzepten zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Vor diesem Hintergrund schiesst meiner Meinung nach das "Laienchorverbot" über das Ziel hinaus. Eine Beschränkung auf 15 Personen mit Schutzkonzept, wie sie für andere kulturelle Aktivitäten vorgesehen ist, hätte meiner Meinung nach in der momentanen Phase der Pandemiebekämpfung völlig ausgereicht und wäre der ganzen Laienchorszene gegenüber fairer gewesen.




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